Die Republik Österreich ist internationalen völkerrechtlichen Verträgen beigetreten, so der Genfer Flüchtlingskonvention, dem Abkommen über Staatenlose, wie auch der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Aus vorliegenden Dokumenten ergeben sich massivste Pflichtverletzungen der Republik Österreich, im Ergebnis Völkerrechts- und Menschenrechtsverletzungen, die einen Staatshaftungsprozess gegen die Republik Österreich begründen.

Der international tätige Rechtsanwalt Robert Nieporte, Trier, ist derzeit mit der Prüfung und Vorbereitung der Staatshaftungsklage gegen die Republik Österreich befasst.

Sämtliche Dokumente werden hier zur Einsicht gestellt werden.